5.2 Feuer

Der Brandvorbeugung und dem Feuerlöschen muss höchste Bedeutung eingeräumt werden. Bei der Verbrennung von audiovisuellem Material entstehen hochgiftige Brandgase mit umfangreichem Gefährdungspotenzial für die menschliche Gesundheit, einmal ganz abgesehen von der Erhaltung wertvoller Archivbestände im Brandfall. Zusätzlich zum Verlust unersetzlicher Bestände kommt die schwierige und teure Dekontaminierung der Archivräumlichkeiten.

Idealerweise sollte das gesamte Archivgebäude in Brandabschnitte mit geeigneten Abmessungen unterteilt und mit Brandmeldeanlagen (Hitze und Rauch) ausgestattet sein. In all diesen Abschnitten sollten Wände, Decken und Böden aus hitzebeständigem Material bestehen und mit automatischen Feuerlöschsystemen ausgestattet sein. In den 70er und 80er Jahren benutzte man weitgehend Halon31 zum Brandlöschen bei empfindlichen Kulturgütern, so wie es noch 1981 von der IASA (IASA-TC 02) empfohlen wurde. Wegen seiner negativen Auswirkungen auf die Ozonschicht wurden Halon und auch andere Fluorchlorkohlenwasserstoffe1989 im Protokoll von Montreal verboten. Heutzutage gibt es eine Reihe von umweltverträglichen Halon-Ersatzlöschmitteln, die sowohl für herkömmliche Materialien als auch für IT-Geräte geeignet sind und für audiovisuelle Bestände empfohlen werden.

Sogenannte „dry fog“-Systeme finden mehr und mehr Anwendung. Bei ihnen wird Wasser in Form von feinsten Tröpfchen versprüht, deren kühlender Effekt hilft, die Träger vor der Hitze des Feuers zu schützen, während der Schaden durch das Wasser sehr gering bleibt. „Dry fog“-Systeme sind für alle Arten von Archiven geeignet, sollen aber für Räume mit IT-Geräten (Servern) nicht angewendet werden. Einige Archive haben angefangen, mit sogenannten „low oxygen“-Speichern zu arbeiten, einer Methode, bei der der Sauerstoffgehalt in der Archivluft bis zu einem Punkt unterhalb der Aufrechterhaltung von Feuer reduziert ist.

Handfeuerlöscher sollten CO2 als Löschmittel enthalten. Oft benutzt in gewöhnlichen Büroräumen, aber ungeeignet für Archivräume sind Wasser, Schaum und Pulver als Löschmittel. Der Einsatz von Pulverlöschern ist zwar chemisch harmlos, aber das Entfernen des feinen Staubs von verunreinigtem Archivgut ist extrem zeitaufwendig und manchmal nur unzulänglich erreichbar.


31. Halon und seine Ersatzgase löschen Brände in Konzentrationen, die für Personen, die sich unabsichtlich in Lagerräumen im Fall einer Flutung aufhalten, nicht gefährlich sind. Vom Einsatz von Kohlendioxid (CO2), das wirksamer und billiger wäre, wird jedoch dringend abgeraten. Er ist oft auch gesetzlich wegen der enormen Gefahr von Fehlalarmen verboten.