8. Unmodifizierte Übertragung auf ein neues Zielformat

Es ist verpflichtend, bei Übertragungen von alten in neue Archivformate stets die Herstellung der genauest möglichen Replika anzustreben. Vor allem müssen subjektive Veränderungen oder „Verbesserungen“, wie zum Beispiel Entrauschen von Tönen und Bildern vermieden werden. Subjektive Veränderungen verfälschen das historische Dokument nach der Perspektive der Ausführenden und unterminieren damit die grundsätzlichsten Prinzipien der Bewahrung.

Das vom ursprünglich Aufnehmenden intendierte Signal ist nur ein Teil eines audiovisuellen Dokuments. Unbeabsichtigte und unerwünschte Artefakte (Rauschen, Verzerrungen) sind ebenso Teile des Dokuments, die entweder durch die beschränkte historische Aufnahmetechnik entstanden sind oder später dem Originalsignal durch schlechte Behandlung (z.B. Klicks) oder schlechte Lagerung hinzugefügt wurden.

In manchen Fällen können offenkundige Fehler einer Aufnahme objektiv im Zug der Digitalisierung korrigiert werden, indem die Parameter optimal auf die Wiedergabe des intendierten Signals eingestellt werden (siehe Kapitel 7). Ganz allgemein sollten jedoch sowohl das Signal als auch die Artefakte mit größtmöglicher Genauigkeit bewahrt werden. Wesentlich ist auch die Bewahrung des vollen Dynamikumfangs sowie des Frequenzbereiches bzw. der Bildauflösung der Originale.

Essentiell ist gleichermaßen die sorgfältige Dokumentation aller für den Transfer gewählten Maßnahmen und ihrer Parameter

Kommentar:

In manchen Fällen sind Veränderungen beim Transfer von alten zu neuen Formaten unvermeidbar, zum Beispiel bei der Wandlung eines analogen Komposit-Videosignals in ein digitales Farbdifferenz-Signal.