9. Bewahrung der Träger und der Wiedergabesysteme nach dem Transfer

Die weitere technische Entwicklung wird mögliche Verbesserungen bei der Informationswiedergabe von physischen audiovisuellen Datenträger mit sich bringen. Zusätzlich könnten Forschungen und neue Methoden zur Identifizierung zusätzlicher in Originalträgern enthaltener Sekundärinformationen führen.

Angesichts solcher möglichen Verbesserungen beim Auslesen von Information können Transfers von Primär-. und Sekundärinformationen von trägergebundenen Formaten nicht notwendigerweise als endgültig angesehen werden. Daher müssen die originalen physischen Träger ebenso wie die zugehörigen Wiedergabegeräte nach der Digitalisierung der Inhalte aufbewahrt werden, wo immer dies möglich ist.

Es ist aber durchaus möglich, dass Alterung der Träger, technische Obsoleszenz, bzw. die schieren Kosten der Digitalisierung einen späteren Versuch vereiteln. Alle Transfers müssen daher mit den höchsten zu ihrer Zeit verfügbaren Standards durchgeführt werden.

Kommentar:

Originale analoge Tonträger können Sekundärinformationen enthalten, die außerhalb des Frequenzbereiches der Primärinformation liegen und bei der Korrektur von Ungenauigkeiten der Aufnahme hilfreich sein könnten. Die meisten gegenwärtigen Übertragungsroutinen führen aber zu deren unwiderruflichem Verlust. Für analoge Magnetbandaufnahmen etwa können Hinweise auf Geschwindigkeitsschwankungen („wow and flutter“) in Abweichungen der wiedergegebenen Vormagnetisierungsfrequenz, in Gleichstromspuren bzw. im Hintergrundrauschen gefunden werden. Es gibt bereits Verfahren, mit diesen Informationen die Primärinformation zu korrigieren, die Teil künftiger Übertragungsroutinen werden könnten.

Eine andere jüngere Verbesserung bei Tonübertragungen stellt die berührungslose optische Abtastung des Primärinhalts von mechanischen Tonträgern dar. Bewährte Praktiken müssen noch entwickelt werden (vgl. dazu den Kommentar zu Kapitel 10).