2.1.3 Strategische Maßnahmen für die Benützung von Beständen mechanischer Träger

Ursprünglich wurden in Rundfunk- und National-Archiven mindestens zwei Exemplare von vervielfältigten Schallplatten gehalten: eines für den Gebrauch, ein zweites „unberührbares“ Exemplar zur Bewahrung. Von Unikaten wie Zylindern oder Aufnahmeplatten wurden ebenfalls mindestens zwei Kopien auf Magnetband hergestellt, eine zum Gebrauch, eine zweite zur Bewahrung. Diese Strategie muss so lange beibehalten werden, bis von allen Beständen Digitalisate für die Langzeitbewahrung hergestellt werden können (IASA-TC 04). In Sammlungen, die noch nicht vollständig digitalisiert werden konnten, löst häufig eine dringende Nachfrage eine bevorzugte Digitalisierung aus.