6. Auswahl der besten Kopie und Vorbereitung des Trägers

Ein Archiv kann mehrere Kopien der gleichen Inhalte besitzen, insbesondere im Fall kommerzieller Schallaufnahmen oder Filmen. In solchen Fällen soll das qualitativ beste Exemplar zur Überspielung des Inhalts herangezogen werden.

Sind in einem Archiv oder Produktionsunternehmen Video- und Tonaufnahmen auf Magnetband oder in Dateiformat in Versionen zu verschiedenen Zwecken vorhanden, z.B. Master- und Vertriebskopien, muss die für die Reformatierung am besten geeignete Kopie ausgewählt werden. Zusätzlich können vorsichtige und adäquate Reinigungsund Restaurierungsmaßnahmen der Träger zur Optimierung der Signalwiedergabe notwendig sein.

Kommentar:

Bei massenvervielfältigten Trägern - insbesondere bei mechanischen und optischen Trägern - können verschiedene Kopien beträchtliche Unterschiede hinsichtlich ihrer Wiedergabequalität aufweisen, die von früheren Behandlungs- und Lagerbedingungen abhängen. Es ist daher angebracht, die Suche nach besterhaltenen Kopien auch auf andere Sammlungen, sowohl national wie auch international, auszudehnen (siehe Kapitel 16).

Archivbestände im engeren Sinn, also nicht-vervielfältigte Aufnahmen, sind oft in zwei oder mehreren Versionen verfügbar, etwa einem Original (Band, Kassette, Film) und einem Archivmaster, der eine Kopie des Originals darstellt. Während Archivmaster oder jüngere Datenträger im Allgemeinen einen besseren Erhaltungsgrad aufweisen, kann ihr Signal auf Grund einer minderen Übertragungsqualität bzw. den unausweichlichen Verlusten beim analogen Kopiervorgang schlechter sein. Daher muss die Signalqualität der verschiedenen vorhandenen Kopien miteinander verglichen werden. Sachgerechte Reinigungs- und Restaurierungsmaßnahmen können die Signalwiedergabe signifikant verbessern. Bei der Wahl der Maßnahmen muss aber mit größter Vorsicht ein Kompromiss zwischen der Verbesserung der Signalqualität im Vergleich zur möglichen weiteren Schädigung fragiler oder bereits geschädigter Träger gefunden werden. Es ist gute Praxis, die Benutzung der Originale stets auf ein Minimum zu beschränken.

Stark geschädigte Träger können beim Versuch der Wiedergabe auch vollständig zerstört werden. In solchen Fällen muss sorgfältig die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung bei sofortiger Überspielung gegenüber einer späteren mit einem möglichweise weniger riskanten Verfahren abgewogen werden.