5. Bewahrung der Information

a. Durch Konservierung der Träger:

Obwohl die Lebenszeit der meisten audiovisuellen Trägermaterialien nicht unbegrenzt verlängert werden kann, müssen dennoch alle Maßnahmen ergriffen werden, die Träger solange in brauchbarem Zustand zu erhalten, wie dies möglich ist.

Konservierung erfordert die Lagerung in einer geeigneten Umgebung unter Trennung von primären und sekundären Informationsquellen, wo notwendig und möglich, sowie, nach Bedarf, die Durchführung von regelmäßigen Erhaltungs- und Reinigungsmaßnahmen. Die Bewahrung beinhaltet die Überprüfung von Testsignalen auf analogen Trägern, sofern verfügbar, sowie der Datenintegrität auf digitalen Trägern. Zusätzlich müssen die Wiedergabegeräte den physischen Eigenschaften ihrer jeweiligen Träger angepasst sein. Konservierung schließt die Minimierung des Gebrauchs von Originalen bzw. Archivkopien unter Herstellung von Benutzerkopien ein.

b. Durch fortgesetztes Kopieren der Information:

Da die Lebenserwartung der Träger sowie die Verfügbarkeit von Abspielgeräten beschränkt sind, kann eine Langzeitbewahrung der Dokumente nur erzielt werden, indem die Inhalte auf neue Träger bzw. Systeme kopiert werden, so lange dies noch möglich ist.

Im analogen Bereich unterliegt die primäre Information bei jedem Kopiervorgang einer Verschlechterung der Signalqualität. Nur die digitale Signaldarstellung ermöglicht, sofern sachgerecht durchgeführt, verlustfreies Kopieren (vgl. Kapitel 12). Die langfristige Bewahrung der primären Information eines analogen Trägers bedarf daher zunächst eines Transfers dieser Information in die digitale Domäne.

Die Loslösung der primären Information von ihrem originalen Träger wirft die Frage der Authentizität des audiovisuellen Inhalts auf. Zukünftige Benutzer werden aus Gründen, die in diesem Dokument erläutert werden, oft nur Zugang zur Primärinformation eines Dokuments in Form einer Kopie in einem Dateiformat haben. Daher steigt die Bedeutung adäquater sekundärer Informationen, die, sofern sie auf Bandschachteln, Plattenumschlägen oder Etiketten sichtbar aufscheinen, am besten als Bilddateien nach anerkannten Archivstandards festgehalten werden sollen. Andere Formen sekundärer Information, z.B. die Beschreibung des Originalformats, sind als technische Metadaten festzuhalten (siehe Kapitel 14). Archive müssen also in systematischer Weise die relevanten Sekundärinformationen eines Originaldokuments festhalten und diese Informationen zusammen mit der Primärinformation zugänglich erhalten. Nur dadurch haben künftige Benutzer Gewissheit hinsichtlich der Authentizität eines Dokuments.