2. Primäre und sekundäre Information

Jedes Archivdokument setzt sich aus unterschiedlichen Kategorien von Information zusammen, wovon einige als primäre Information angesehen werden können. Diese betreffen zweifellos den hörbaren bzw. sichtbaren Inhalt, also das Audio- bzw. Videosignal. Andere Informationen können als sekundär bezeichnet werden, sofern sie eine kontextuelle oder unterstützende Funktion hinsichtlich der primären Information haben. Dazu zählen Informationen über den Inhalt (z. B. eine Aufschrift auf dem Träger), Information über den Träger selbst oder, im Fall von Video, ein im Videosignal eingebetteter Timecode.

Beide, primäre und sekundäre Information, sind Teil des audiovisuellen Dokuments, sei es trägergebunden oder dateibasiert. Die relative Bedeutung der beiden variiert in Abhängigkeit von Inhalt und Trägertyp, sowie dem Interesse der gegenwärtigen wie auch der zukünftigen Benutzer. Sekundäre Information wird zum wesentlichen Faktor insbesondere bei der Bestimmung der Authentizität primärer Information, nachdem der Inhalt vom Original auf einen anderen Träger kopiert wurde, aber auch als Quelle für anderweitige Untersuchungen. Sekundäre Information kann sowohl Teil original dateibasierter Dokumente wie auch Teil physischer Träger sein. Wenn dateibasierte Inhalte in neue Formate migriert werden, oder trägergebundene Inhalte in dateibasierte Formate, muss das Augenmerk auf die Erhaltung der sekundären Informationen gelegt werden. Eine minimale Kombination von primärer und sekundärer Information ist zur nachhaltigen Bewahrung der Essenz eines Dokuments unerlässlich, und es ist die Pflicht eines Archivs, diese Kombination ausdrücklich zu definieren. Hierzu bedarf es einer sorgfältigen Analyse der aktuellen wie auch der potentiellen Benutzung in Verbindung mit den ethischen, rechtlichen bzw. sonstigen institutionellen Verpflichtungen.

Kommentar:

Jegliche Arten von Metadaten können als sekundäre Information aufgefasst werden, einschließlich maschinensteuernde Daten wie zum Beilspiel DVD-Menüs oder Videospiel-Steuerungen.

In der Beschreibung von Videodokumenten werden oft die Begriffe „ancillary“ oder „associated“ data verwendet, was sich mit Hilfs- und zugeordneten Daten übersetzen lässt um etwa Timecode, Titel und Unterschriften oder andere Informationen zu bezeichnen, die nicht unmittelbar den Ton oder das Bild betreffen.

In vielen Fällen sind physische Träger kulturelle Objekte sui generis geworden, z.B. massenvervielfältigte Schallplatten, wobei der wissenschaftliche und kulturelle Wert von Plattenhüllen und Etiketten beachtet werden muss.

Timecodes von Videodokumenten können für Forscher von besonderem Interesse sein, weil sie Aufschluss über die Montage des Films geben.

Bei der Digitalisierung von Film ist es zum Nachweis der Authentizität wichtig, außerhalb der Essenz liegende aufgenommene oder geschriebene Informationen (z.B. Vor- und Abspann) ebenfalls festzuhalten, einschließlich der Abmessungen der Perforation, entweder als Teil der Sicherheitskopie, zumindest aber in Form vom Metadaten.