Anmeldeanforderungen für den IASA- Präservation -Trainingskurs

Die IASA fördert und unterstützt die Fortbildung auf dem Gebiet der audiovisuellen Archivierung und Erhaltung. Sie ist bestrebt, Fortbildungsmaßnahmen vor Ort dort anzubieten, wo sie die größten positiven Auswirkungen haben. Die IASA lädt ihre institutionellen Mitglieder ein, sich um die Ausrichtung eines geförderten fünftägigen Grund- und Einführungskurses für audiovisuelle Archivierung und Erhaltung zu bewerben. Der Kurs wird auf die Zielgruppe zugeschnitten und in der Institution des erfolgreichen Bewerbers oder in dessen Nähe abgehalten, so dass auch Mitarbeiter anderer Einrichtungen in der Region daran teilnehmen können. Je nach Standort ist eine maximale Teilnehmerzahl von 15-20 Personen vorgesehen.

Vorbehaltlich weiterer finanzieller Mittel, sollen ein oder zwei lokale Archivare, die an dem Kurs teilnehmen, ausgewählt werden können, für die Teilnahme an einem Mentorenprogramm. Dieses würde aus weiteren Schulungen und gegenseitigen Besuchen in anderen Archiven bestehen, mit dem Ziel, selbst Ausbilder zu werden und aktiv ein erweitertes Netzwerk für archivarisches Fachwissen in ihrer Region aufzubauen.

Die Antragsteller sollten die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Normalerweise berücksichtigt die IASA nur Anträge von institutionellen IASA-Mitgliedern, deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung ordnungsgemäß besteht. In Ausnahmefällen wird die IASA jedoch Anträge von Einzelmitgliedern berücksichtigen, die im Namen einer Institution einen Antrag stellen, vorausgesetzt, dass:
  • dem Antragsformular eine schriftliche Erklärung/Begründung beigefügt wird, in der die außergewöhnlichen Umstände beschrieben werden;
  • das Einzelmitglied einen schriftlichen Nachweis der institutionellen Unterstützung für den Antrag vorlegt.
  1. Die IASA fördert die Vielfalt im Bereich der audiovisuellen Archivierung und ermutigt Institutionen in Entwicklungsländern[1], sich zu bewerben. 
  2. Die IASA nimmt Anträge sowohl von öffentlichen wie auch privaten Archiven, Bibliotheken, Institutionen, Unternehmen, Organisationen oder Gesellschaften entgegen, die die Ziele der IASA zur Entwicklung internationaler Normen, Standards und Praxisempfehlungen fördern und unterstützen[2].
  3. Das Antragsformular für den Fortbildungskurs ist vollständig auszufüllen und dem IASA-Training & Education Committee bis zum 25. Marz 2024 zu übermitteln.
  4. Die IASA kann einen Antrag nur dann berücksichtigen, wenn das Antragsformular für das Weiterbildungsprogramm vollständig ausgefüllt und fristgerecht eingegangen ist. Das IASA-Training & Education Committee ist bestrebt, die Bewerber innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist über das Ergebnis zu informieren.
  5. Bei Erfolg wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem IASA-Vorstand abgeschlossen. In Zusammenarbeit mit dem Training & Education Committee ist der Antragsteller innerhalb der in der Vereinbarung festgelegten Frist für die Vorbereitung und Organisation der Schulung verantwortlich.
  6. Anträge von Mitarbeitern Institutioneller Mitglieder müssen vom Direktor oder einem leitenden Angestellten ihrer Organisation gegengezeichnet werden, womit bestätigt wird, dass der Antrag auf Fortbildung genehmigt wurde.
  7. Die IASA erwartet vom Antragsteller die Bereitstellung von Schulungseinrichtungen sowie Unterstützung bei der Organisation der Schulung und der Logistik vor Ort.
  8. Nach Abschluss des Kurses ist dem IASA-Training & Education-Committee ein Evaluierungsbericht vorzulegen, der die Fortbildung bewertet, das Feedback der Teilnehmer einbezieht und Folgemaßnahmen zum Kurs aufzeigt. Dieser Bericht ist innerhalb eines Monats nach der Schulung zu übermitteln.
  9. Die Empfänger der Schulung sind verpflichtet, die IASA in allen Mitteilungen, Präsentationen und Publikationen zu erwähnen, die sich auf die von der IASA angebotene Fortbildung beziehen.
  10. Die IASA kann nicht routinemäßig zu den Reise- oder Unterbringungskosten der Mitglieder, die an der Schulung teilnehmen, beitragen. Die IASA-Mitglieder können jedoch den Dietrich-Schüller-Preis zur Deckung dieser Kosten beantragen.
  11. Die Schulung wird normalerweise in Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch, oder teilweise Chinesisch durchgeführt. Andere Sprachen können jedoch in Betracht gezogen werden. Bitte fragen Sie nach, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen.
  12. Auswahlkriterien: Bei der Auswahl werden u. a. folgende Kriterien berücksichtigt:
  • Bewertung der wahrscheinlichen Auswirkungen eines erfolgreich durchgeführten Schulungskurses: Wie könnte sich die lokale Region durch die durchgeführte Schulung verändern?
    • Wie viele Personen und/oder Sammelinstitutionen werden direkt geschult?
    • Wie wird das erworbene Wissen genutzt werden?
    • Wie viele andere werden indirekt davon profitieren?
    • Welchen Umfang haben die Sammlungen, welche Formate und welchen Zustand haben die Sammlungen in den Einrichtungen, die davon profitieren würden?
  • Bewertung der Erfolgswahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist es, dass die Schulungsteilnehmer die erhaltene Schulung auch nutzen?
    • Welche institutionelle (leitende) Unterstützung gibt es für AV-Konservierungs-aktivitäten?
    • Welche zugänglichen Einrichtungen gibt es in der Institution für Erhaltungs-aktivitäten?
    • Kann die Institution bei der Lösung von Problemen eine proaktive Haltung einnehmen?

Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen vor Ort aus?

Um das Antragsformular herunterzuladen, klicken Sie hier (nur für IASA-Mitglieder).


[1] Die Entwicklungsländer werden anhand des Bruttoinlandsprodukts (zu Kaufkraftparitäten) pro Kopf der Weltbank definiert, das politisch neutral ist und jedes Jahr aktualisiert wird. Der Wert für die Welt wird als Grenzwert verwendet. Die Liste kann von dieser Seite heruntergeladen werden: https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.PCAP.PP.CD

Berücksichtigt wird auch Artikel 10 der allgemeinen Erklärung der UNESCO zur kulturellen Vielfalt, in der es heißt: "Angesichts der derzeitigen Ungleichgewichte bei den Strömen und dem Austausch von Kulturgütern auf globaler Ebene ist es notwendig, die internationale Zusammenarbeit und Solidarität zu verstärken, um alle Länder, insbesondere die Entwicklungs- und Schwellenländer, in die Lage zu versetzen, eine Kulturindustrie aufzubauen, die auf nationaler und internationaler Ebene lebensfähig und wettbewerbsfähig ist." http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=13179&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html

[2] Siehe Absatz 2 der IASA-Satzung (www.iasa-web.org/iasa-constitution#intro ), in dem die Ziele der IASA formuliert sind.